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Stern Comas
STERN COMAS berät deutsche und deutschsprachige Privatpersonen, Investoren, Unternehmen und Familien in rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zur Dominikanischen Republik. Unser Team bietet Rechtsberatung auf Deutsch, Englisch und Spanisch an und verfügt über Erfahrung in den Bereichen Immobilieninvestitionen, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, internationale Erbfälle, Auslandsinvestitionen sowie Streitbeilegung.
Wir beraten Mandanten aus Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern, die rechtliche Vertretung, regulatorische Beratung oder Unterstützung bei Transaktionen und Investitionen in der Dominikanischen Republik benötigen. Neben Immobilien- und Unternehmensinvestitionen unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig in Fragen des Mietrechts, des Vermögensschutzes, internationaler Erbfälle, des Immobilienerwerbs, der regulatorischen Compliance sowie der Strukturierung von Unternehmen und Investitionen in der Dominikanischen Republik.

UNSERE LEISTUNGEN
Foreign Investment
Beratung deutscher und deutschsprachiger Investoren bei der Strukturierung von Investitionen und Geschäftstätigkeiten in der Dominikanischen Republik.
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Gründung von Gesellschaften nach dem Gesetz Nr. 479-08 über Handelsgesellschaften und Einpersonen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Unternehmensumstrukturierungen, Handelsverträge, Corporate Governance sowie die rechtliche Strukturierung von Unternehmen in der Dominikanischen Republik.
Gesundheitswesen und Medizinische Projekte
Beratung von Kliniken, Arztpraxen, Investoren, Gesundheitsunternehmen und medizinischen Dienstleistern bei Unternehmensgründungen, Gesundheitslizenzen, regulatorischem Compliance-Management, Vertragsgestaltung und Investitionsprojekten in der Dominikanischen Republik.
Immobilienrecht
Erwerb und Verkauf von Immobilien, immobilienrechtliche Due Diligence, Projektentwicklung sowie Regularisierung von Eigentumstiteln.
Mietrecht und Immobilieninvestitionen
Wir beraten Immobilieneigentümer, Investoren und ausländische Einwohner bei der Anwendung des Gesetzes Nr. 85-25 über Mietverhältnisse und Räumungen, bei Wohn- und Gewerbemietverträgen, beim Schutz von Immobilieninvestitionen sowie beim Management der damit verbundenen rechtlichen Risiken.
Vermögensschutz für Familien
Wir beraten zu Gesetz Nr. 82-25 über das Familienvermögen (Bien de Familia), Vermögensschutzstrukturen, Nachlassplanung sowie dem Erhalt und Schutz von Familienvermögen in der Dominikanischen Republik.
Internationale Erbfälle
Vertretung ausländischer Erben, Feststellung der Erbenstellung, Nachlassverfahren und Verwaltung von Vermögenswerten in der Dominikanischen Republik.
Steuerrecht und Steueranreize
Steuerliche Strukturierung von Immobilieninvestitionen, Analyse der mit dem Erwerb und dem Halten von Vermögenswerten verbundenen Steuern, Steuerplanung für ausländische Investoren, Erbfälle mit steuerlichen Auswirkungen, steuerliche Anreize, steuerliche Compliance gegenüber der DGII sowie Unterstützung in steuerrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Schiedsverfahren und Streitbeilegung
Vertretung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten, nationalen Schiedsverfahren sowie komplexen Unternehmenskonflikten.
Beratung von Unternehmen und Investoren in regulierten Branchen, insbesondere im Gesundheitswesen, im Bereich medizinischer Infrastruktur, in Freihandelszonen sowie in anderen Sonderregimen.
AUSGEWÄHLTE FACHBEITRÄGE
Die Dominikanische Republik als strategischer Nearshoring-Standort für deutsche Unternehmen
Die Dominikanische Republik hat sich als strategische Plattform für deutsche Unternehmen etabliert, die ihre Lieferketten diversifizieren, näher an die nordamerikanischen Märkte heranrücken und geopolitische Risiken reduzieren möchten. Dank ihres Freihandelszonensystems, des bevorzugten Zugangs zu den Märkten der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, ihrer wirtschaftlichen Stabilität sowie ihrer modernen Logistikinfrastruktur bietet das Land eine attraktive Kombination aus Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang für Industrieprojekte, Fertigungsbetriebe, Medizintechnik, Unternehmensdienstleistungen und ausländische Direktinvestitionen.
Investorenaufenthalt in der Dominikanischen Republik
Der Investorenaufenthalt in der Dominikanischen Republik ermöglicht qualifizierten ausländischen Investoren unter bestimmten Voraussetzungen den direkten Zugang zu einer privilegierten Aufenthaltsgenehmigung. Der rechtliche Rahmen ergibt sich insbesondere aus dem Investitionsgesetz Nr. 16-95, dem Migrationsgesetz Nr. 285-04, dessen Ausführungsreglement Nr. 631-11 sowie dem Investorenprogramm nach Dekret Nr. 950-01. Anders als häufig angenommen, genügt der bloße Erwerb einer Immobilie im Wert von mehr als US$ 200.000 nicht automatisch für die Anerkennung als Investor. Vielmehr muss die Investition als qualifizierte Auslandsinvestition registrierungs- und zertifizierungsfähig sein. Der Beitrag erläutert die Rolle des Residenzvisums, der Investitionsregistrierung bei ProDominicana, die Anforderungen des Verfahrens vor der Generaldirektion für Migration (DGM), die rechtlichen Grenzen von EIRL-Strukturen sowie die Alternative der Rentista- und Pensionado-Programme nach Gesetz Nr. 171-07.
Verborgene Rechtsrisiken bei Immobilieninvestitionen in der Dominikanischen Republik
Die Dominikanische Republik hat sich als strategische Plattform für deutsche Unternehmen etabliert, die ihre Lieferketten diversifizieren, näher an die nordamerikanischen Märkte heranrücken und geopolitische Risiken reduzieren möchten. Dank ihres Freihandelszonensystems, des bevorzugten Zugangs zu den Märkten der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, ihrer wirtschaftlichen Stabilität sowie ihrer modernen Logistikinfrastruktur bietet das Land eine attraktive Kombination aus Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang für Industrieprojekte, Fertigungsbetriebe, Medizintechnik, Unternehmensdienstleistungen und ausländische Direktinvestitionen.
Eheschließung Dominikanische Republik – Heirat zwischen Deutschen und Dominikanern (Leitfaden)
Die Eheschließung zwischen deutschen und dominikanischen Staatsangehörigen in der Dominikanischen Republik ist rechtlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und die Einhaltung der formellen Anforderungen der Junta Central Electoral. Der Beitrag erläutert die erforderlichen Dokumente für beide Verlobten, die Anforderungen an Apostillen und beglaubigte Übersetzungen sowie die Bedeutung der eidesstattlichen Erklärung zum Familienstand. Darüber hinaus werden praktische Aspekte wie Gebühren, Dokumentenkoordination, unterschiedliche Anforderungen einzelner Standesämter und die Anerkennung der Ehe in Deutschland behandelt. Der Leitfaden bietet damit einen praxisnahen Überblick für binationale Paare, die ihre Eheschließung in der Dominikanischen Republik rechtssicher gestalten möchten.
Ehevertrag und Gütertrennung in der Dominikanischen Republik
Die Wahl des ehelichen Güterstandes wird bei deutsch-dominikanischen Ehen häufig unterschätzt, obwohl sie erhebliche Auswirkungen auf Vermögensschutz, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und spätere Erbschaftsfragen haben kann. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen der Gütertrennung nach dominikanischem Recht, die Anforderungen an einen notariellen Ehevertrag gemäß Gesetz Nr. 2125 sowie die zusätzlichen Registrierungs- und Zustellungspflichten vor der Eheschließung. Darüber hinaus zeigt der Artikel auf, warum eine frühzeitige Vermögensplanung insbesondere für internationale Paare mit Vermögenswerten in mehreren Ländern von besonderer Bedeutung ist.
Die Geburt eines deutschen Kindes in der Dominikanischen Republik: Was Eltern wissen müssen
Die Geburt eines Kindes in der Dominikanischen Republik löst für deutsche Familien nicht nur Verfahren nach dominikanischem Recht aus, sondern wirft zugleich Fragen des deutschen Staatsangehörigkeits-, Namens-, Personenstands- und Passrechts auf. Dieser Leitfaden erläutert Schritt für Schritt die wesentlichen Themen von der dominikanischen Geburtsurkunde über die Geburtsanzeige und Nachbeurkundung nach § 36 PStG bis hin zur Namenserklärung und Beantragung eines deutschen Reisepasses. Besonderes Augenmerk gilt den Zuständigkeiten der deutschen Standesämter, den häufigsten Fehlerquellen sowie den praktischen Anforderungen deutscher Behörden und der Deutschen Botschaft in Santo Domingo.
Rechtssicherheit im Immobilienrecht der Dominikanischen Republik
Obwohl das dominikanische Immobilienrecht auf dem Torrens-System basiert und ein hohes Maß an Rechtssicherheit bietet, hängt der Schutz des Investors heute nicht mehr ausschließlich vom Eigentumstitel ab. Die jüngere Rechtsprechung sowie die aktuellen Kriterien der Grundbuchbehörden verlangen zusätzlich eine Prüfung der Legitimität der zugrunde liegenden Rechte, möglicher Betrugsrisiken, regulatorischer Beschränkungen und der ordnungsgemäßen Anwendung der registerrechtlichen Grundsätze. Eine sichere Immobilieninvestition erfordert daher eine umfassende rechtliche, registerrechtliche und regulatorische Prüfung vor dem Erwerb oder der Entwicklung einer Immobilie in der Dominikanischen Republik.
