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Reunión del equipo médico

MEDIZIN- UND GESUNDHEITSRECHT FÜR UNTERNEHMEN

MEDIZIN- UND GESUNDHEITSRECHT FÜR UNTERNEHMEN

STERN COMAS berät Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser, medizinische Zentren, Labore, Apotheken, pharmazeutische Vertriebsunternehmen, Zahnarztpraxen, Investoren und weitere Akteure des Gesundheitssektors in der Dominikanischen Republik.

Unsere Tätigkeit verbindet gesellschaftsrechtliche, regulatorische, immobilienrechtliche, arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und vertragliche Beratung im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen und dem Betrieb von Unternehmen im Gesundheitswesen.

Wir beraten regelmäßig medizinische Einrichtungen, Angehörige der Gesundheitsberufe und Unternehmen des Gesundheitssektors bei Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, beruflicher Rezertifizierung, Unternehmensumstrukturierungen, Anteilsübertragungen, Expansionsprojekten, regulatorischer Compliance und rechtlichem Risikomanagement.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln und Medizinprodukten mit den Gesundheitsregistrierungen (Registro Sanitario), deren Verlängerung und Erneuerung, Markenanmeldungen für Arzneimittel, Unternehmensumstrukturierungen, Anteilstransaktionen, regulatorischer Compliance und rechtlichem Risikomanagement.. 

Unsere Erfahrung umfasst die Koordination von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäusern, Laboren, Apotheken, Zahnarztpraxen, pharmazeutischen Vertriebsunternehmen, behördlichen Zulassungen, Gesellschaftsstrukturen, Beziehungen zu Krankenversicherern, Immobilientransaktionen, spezialisierten Verträgen und Unternehmenswachstum. Dabei verfolgen wir rechtlich, regulatorisch und wirtschaftlich effiziente Lösungen.

 

UNSERE LEISTUNGEN

 

Zulassungen und Regulatorische Compliance

Beratung zu Genehmigungen, Zulassungen, deren Verlängerungen sowie zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen im Gesundheitssektor.

 

Erwerb und Verkauf von Kliniken und Medizinischen Einrichtungen

Begleitung von Unternehmenskäufen, Verkäufen, Fusionen und Umstrukturierungen im Gesundheitswesen.

 

Gesellschaftsrecht für Unternehmen des Gesundheitssektors

Gründung und Strukturierung von Gesellschaften, Corporate Governance, Gesellschaftervereinbarungen und Unternehmensreorganisationen.

 

Kliniken und Krankenhäuser

Umfassende rechtliche Beratung für Kliniken, Krankenhäuser, Diagnosezentren und spezialisierte medizinische Einrichtungen.

 

Immobilienrecht im Gesundheitssektor

Beratung beim Erwerb, der Entwicklung und der rechtlichen Absicherung von Immobilien für medizinische und gesundheitliche Zwecke.

 

Verträge im Gesundheitswesen

Entwurf, Prüfung und Verhandlung von kommerziellen Verträgen, Dienstleistungsverträgen sowie spezialisierten Vereinbarungen im Gesundheitssektor.

Due Diligence und Unternehmensbewertung im Gesundheitswesen

Rechtliche Prüfung von Kliniken, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von Investitionen, Unternehmenskäufen und Restrukturierungen.

Risikomanagement und Compliance

Bewertung regulatorischer, gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und operativer Risiken, die Gesundheitseinrichtungen betreffen können.
 

AUSGEWÄHLTE FACHBEITRÄGE

Der Verkauf von Anteilen an medizinischen Einrichtungen in der Dominikanischen Republik

 

Der Kauf oder Verkauf von Anteilen an einer medizinischen Einrichtung geht weit über eine gewöhnliche gesellschaftsrechtliche Transaktion hinaus. Neben den üblichen gesellschaftsrechtlichen Aspekten müssen Gesundheitsgenehmigungen, Beziehungen zu Krankenversicherern, regulatorische Anforderungen, arbeitsrechtliche Risiken, medizinische Ausrüstung, die Reputation der Einrichtung und der Verbleib wichtiger Ärzte berücksichtigt werden. Eine erfolgreiche Transaktion erfordert daher eine spezialisierte Due-Diligence-Prüfung, die gesellschaftsrechtliche, regulatorische, finanzielle, immobilienrechtliche und gesundheitsrechtliche Aspekte umfasst.

 

Rechtlicher Leitfaden zur Zulassung einer Gesundheitseinrichtung in der Dominikanischen Republik: Arten von Einrichtungen, Anforderungen und vollständige Checkliste

Die Eröffnung einer Klinik, Arztpraxis, eines Labors oder eines Diagnosezentrums in der Dominikanischen Republik setzt den Erhalt einer Betriebsgenehmigung für Gesundheitseinrichtungen (Licencia de Habilitación) des Gesundheitsministeriums (MISPAS) voraus. Darüber hinaus müssen gesellschaftsrechtliche, bauliche, berufsrechtliche und gesundheitsrechtliche Anforderungen erfüllt werden.

Das Verfahren umfasst unter anderem die Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Baupläne (No Objeción a Planos), die Anpassung der Infrastruktur an die geltenden technischen Vorschriften sowie die Vorlage der Gesellschaftsunterlagen, einschließlich der Steuerregistrierung (RNC), des Handelsregisterauszugs und eines bei ONAPI ordnungsgemäß registrierten und gültigen Handelsnamens. Zudem muss das medizinische Fachpersonal durch akademische Abschlüsse, die entsprechende Berufszulassung (Exequátur) sowie gegebenenfalls durch eine aktive Mitgliedschaft im Dominikanischen Ärzteverband (Colegio Médico Dominicano – CMD) nachweisen, dass es zur Berufsausübung berechtigt ist.

Die Anforderungen für die Zulassung hängen von der Art der Einrichtung und ihrem Komplexitätsgrad ab. Unabhängig davon müssen alle Einrichtungen ihre betriebliche Leistungsfähigkeit, eine angemessene medizinische Ausstattung, klinische Protokolle, den ordnungsgemäßen Umgang mit biomedizinischen Abfällen sowie die Einhaltung von Qualitäts- und Patientensicherheitsstandards nachweisen. Eine sorgfältige rechtliche und regulatorische Planung bereits in der Projektierungsphase hilft, Beanstandungen zu vermeiden, Verzögerungen zu reduzieren und die gesundheitspolizeiliche Zulassung effizienter zu erhalten.

Zivilrechtliche Haftung bei unentgeltlichen medizinischen Leistungen

In der Dominikanischen Republik führt der unentgeltliche oder gemeinnützige Charakter einer medizinischen Behandlung weder zum Ausschluss noch zur Verringerung der zivilrechtlichen Haftung von Angehörigen der Gesundheitsberufe. Die Gerichte wenden die allgemeinen Regeln der zivilrechtlichen Haftung an und verlangen, dass Ärzte die anerkannten Standards der medizinischen Praxis einhalten, eine informierte Einwilligung des Patienten einholen und die notwendige medizinische Nachsorge bis zur Genesung gewährleisten. Im Falle einer Schadensersatzklage kann jede Abweichung von den allgemein anerkannten medizinischen Verfahren eine Haftung begründen, unabhängig davon, ob die Leistung kostenlos oder über eine gemeinnützige Organisation erbracht wurde

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