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Investorenaufenthalt in der Dominikanischen Republik: Rechtlicher Rahmen, Voraussetzungen und praktische Grenzen

hace 9 horas
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Investorenaufenthalt in der Dominikanischen Republik: Rechtlicher Rahmen, Voraussetzungen und praktische Grenzen

 

STERN COMAS – Dominican, German and International Legal Counsel

13/09/2026

 

I.                   Einleitung

Der sogenannte Investorenaufenthalt (Residencia Permanente por Inversión) gehört zu den bekanntesten Einwanderungsprogrammen der Dominikanischen Republik. In der Praxis wird seine Funktionsweise jedoch häufig missverstanden. Insbesondere besteht die weit verbreitete Annahme, dass der bloße Erwerb einer Immobilie im Wert von über US$ 200.000 automatisch zum Erwerb einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung führt.

 

Der Investorenaufenthalt ist aber Teil eines umfassenden rechtlichen Systems, das aus der Ley General de Migración No. 285-04, ihrem Ausführungsreglement Reglamento No. 631-11, der Dirección General de Migración (DGM), dem Ministerio de Relaciones Exteriores (MIREX) sowie der ProDominicana und anderen Behörden besteht.

 

II.                Das migrationsrechtliche Grundsystem

Nach der dominikanischen Migrationsgesetzgebung unterliegt die Anwesenheit von Ausländern dem Grundsatz der Legalität. Jeder Ausländer muss sich im Staatsgebiet unter einer gesetzlich vorgesehenen Migrationskategorie aufhalten und die entsprechende Dokumentation besitzen.

 

Für Personen, die sich dauerhaft in der Dominikanischen Republik niederlassen möchten, beginnt der Prozess grundsätzlich außerhalb des Landes:

 

Der erste Schritt ist regelmäßig die Beantragung eines Residenzvisums (Visa de Residencia RS) beim dominikanischen Konsulat oder über die konsularischen Verfahren des MIREX. Das Migrationsreglement bestimmt ausdrücklich, dass das Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsstatus grundsätzlich mit dem entsprechenden Visum eingeleitet wird. Zudem bezeichnet das Reglement das Außenministerium (MIREX) als die Behörde, welche den Aufenthaltsprozess aus dem Ausland heraus initiiert.

 

Nach Erteilung des Visums erfolgt die Einreise in die Dominikanische Republik und anschließend die Bearbeitung des Aufenthaltsverfahrens bei der DGM.

 

III.             Die Sonderstellung des Investorenaufenthalts

Der Investorenaufenthalt stellt innerhalb des dominikanischen Migrationsrechts eine privilegierte Kategorie dar. Nach Artikel 54 des Ausführungsreglements gilt die Investorenresidenz als gesetzliches Privileg, welches den Antragsteller von dem üblichen Verfahren über die temporäre Aufenthaltsgenehmigung befreit. Der Gesetzgeber wollte damit Investitionen fördern, die einen tatsächlichen wirtschaftlichen Beitrag für das Land leisten.

 

Voraussetzung ist grundsätzlich eine Investition von mindestens US$ 200.000, beziehungsweise deren Gegenwert in einer anderen Währung.

 

IV.             Was gilt rechtlich als Investition?

 

Artikel 55 des Reglements bestimmt, dass die Investition als Einlage gemäß dem Investitionsrecht oder als Beitrag zum Kapital einer Gesellschaft erfolgen muss. Die Norm verweist ausdrücklich auf das dominikanische Recht über Auslandsinvestitionen und Gesellschaften (Ley 16-95).

 

Das bedeutet, dass nicht jede Vermögensanlage automatisch als qualifizierende Investition für den Investorenaufenthalt anerkannt wird. Vielmehr muss die Investition geeignet sein, als ausländische Investition registriert und zertifiziert zu werden. Aus diesem Grund verlangt die DGM regelmäßig eine Bescheinigung der Investitionsregistrierung durch ProDominicana oder, bei Freihandelszonenunternehmen, durch den Consejo Nacional de Zonas Francas de Exportación (CNZFE).

 

V.                Immobilieninvestitionen: Was häufig missverstanden wird

In der Praxis wird häufig gefragt, ob der Erwerb einer Villa, eines Apartments oder eines Ferienhauses im Wert von mehr als US$ 200.000 ausreicht, jedoch verlangt das dominikanische Recht nicht lediglich einen bestimmten Kaufpreis. Vielmehr muss die Investition die Voraussetzungen erfüllen, um als qualifizierte Auslandsinvestition anerkannt zu werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen insbesondere:

  • die Eigentumskette;

  • die Registersituation;

  • die steuerliche Situation;

  • die Herkunft der Investitionsmittel;

  • die Möglichkeit der Investitionsregistrierung;

  • die wirtschaftliche Struktur des Projekts.

 

In der Praxis bieten Projekte unter besonderen Investitionsregimen häufig größere Rechtssicherheit, etwa:

  • CONFOTUR-Projekte;

  • Freihandelszonenprojekte;

  • staatlich anerkannte Investitionsprojekte;

  • andere Projekte mit besonderem Investitionsstatus.

 

Für Investoren empfiehlt es sich daher, die migrationsrechtliche Struktur bereits vor der Investition und nicht erst nach dem Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung rechtlich überprüfen zu lassen.

 

VI.             Die häufig diskutierte EIRL-Struktur

Gelegentlich wird ausländischen Investoren empfohlen, eine EIRL (Einpersonen-Gesellschaft) zu gründen und dort eine einzelne Immobilie einzubringen, um die Voraussetzungen der Investorenresidenz zu erfüllen.

 

Dogmatisch ist diese Struktur problematisch. Das Reglement knüpft die Investorenkategorie an eine tatsächliche Investition im Sinne des Investitionsrechts und an den Status eines ausländischen Investors. Eine reine Hülle ohne operative Tätigkeit, Mitarbeiter, Umsätze oder wirtschaftliche Substanz entspricht nicht ohne Weiteres dem Zweck des Investorenprogramms.

 

Aus diesem Grund sollte jede Struktur im Einzelfall geprüft werden. Weder die Gründung einer EIRL noch die Übertragung einer Immobilie auf eine Gesellschaft garantieren automatisch die Anerkennung als qualifizierende Investition.

 

VII.          Verfahren nach der Einreise

Nach Erhalt des Residenzvisums und der Einreise werden die Unterlagen bei der DGM eingereicht. Typischerweise werden verlangt:

  • Reisepass;

  • Residenzvisum;

  • Geburtsurkunde;

  • Führungszeugnis;

  • ärztliche Untersuchung;

  • Investitionsnachweis;

  • Investitionszertifizierung;

  • Garantieversicherung;

  • Passfotos;

  • Familienstandsnachweise, falls Angehörige einbezogen werden.

 

Nach Genehmigung erhält der Investor zunächst eine Aufenthaltskarte. Anschließend erfolgt die Beantragung der Ausländerausweiskarte (Cédula para Extranjeros) bei der Junta Central Electoral.

 

VIII.       Rentner und Rentiers: Die oft übersehene Alternative

Für viele europäische Antragsteller ist die Investorenresidenz nicht die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Das dominikanische Recht stellt Pensionären (Pensionados) und Personen mit stabilen Auslandseinkünften (Rentistas) über die Gesetzgebung der Ley 171-07 weitgehend dieselben migrationsrechtlichen Vorteile zur Verfügung. Diese Personen können unter bestimmten Voraussetzungen dieselben privilegierten Verfahren nutzen, ohne eine Investition von US$ 200.000 nachweisen zu müssen.

 

Für Personen mit Renten, Dividenden, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen aus dem Ausland ist diese Alternative häufig attraktiver als eine klassische Investorenstruktur.

 

IX.              Eine praktische Anmerkung zur Auswanderung

Abschließend sollte darauf hingewiesen werden, dass Einwanderung nicht ausschließlich eine rechtliche oder steuerliche Entscheidung ist. Selbst wenn alle Voraussetzungen für einen Aufenthaltsstatus erfüllt sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Dominikanische Republik der richtige Wohnsitz für jede Familie ist.

 

Vor einer endgültigen Entscheidung sollten unter anderem folgende Fragen geprüft werden:

  • Schulmöglichkeiten für Kinder;

  • medizinische Versorgung und Krankenhäuser;

  • Erreichbarkeit von Supermärkten und Dienstleistungen;

  • Sicherheitsaspekte;

  • Sprachliche Integration;

  • internationale Gemeinschaften vor Ort;

  • Infrastruktur;

  • tatsächliche Lebenshaltungskosten.

 

Eine Aufenthaltsgenehmigung kann innerhalb weniger Monate erlangt werden. Die Entscheidung, das Zentrum des eigenen Lebens oder das einer Familie dauerhaft in ein anderes Land zu verlegen, erfordert dagegen regelmäßig eine wesentlich umfassendere Analyse.

 

X.                 Fazit

Der dominikanische Investorenaufenthalt basiert nicht allein auf einer Investition von US$ 200.000. Er setzt vielmehr das Zusammenspiel von Investitionsrecht, Migrationsrecht und Verwaltungsverfahren voraus. Neben der Investition selbst sind insbesondere die Erlangung des Residenzvisums, die Anerkennung der Investition durch die zuständigen Behörden und das anschließende Verfahren vor der DGM entscheidend.

 

 
 
 

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